Edelmetalle Einordnung

Gold als Ergänzung, nicht als Ersatz

Gold kann ein Vermögen ergänzen, aber keine Ertragsquelle ersetzen.

Erik Eckert · Mitgründer 7 min Lesezeit

Drei Blöcke aus dunkelblauem Stein, nach hinten ansteigend gestuft; auf der vordersten, niedrigsten Stufe liegt ein einzelner Goldbarren im Licht.

Über Gold wird selten nüchtern gesprochen. Für die einen ist es die letzte Reserve, wenn alles andere versagt, für die anderen totes Kapital, das nichts abwirft. Beide Sichtweisen enthalten einen wahren Kern, und beide greifen zu kurz. Wer Gold sinnvoll in ein Vermögen einbauen möchte, sollte zuerst seine Grenzen kennen und erst danach seine Stärken.

Dieser Beitrag ordnet ein, was Gold leisten kann und was nicht, worin sich physisches Metall von Wertpapieren auf Gold unterscheidet und welche steuerlichen Regeln derzeit gelten. Eine Empfehlung, wie viel Gold in ein Vermögen gehört, gibt er bewusst nicht. Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten.

Was Gold nicht leistet

Gold erwirtschaftet nichts. Ein Barren zahlt keine Zinsen, keine Dividende und keine Miete. Sein Beitrag zum Vermögen hängt allein davon ab, zu welchem Preis er eines Tages verkauft wird. Eine vermietete Wohnung kann dagegen laufende Mieteinnahmen bringen, eine Anleihe Zinsen – Erträge, die auch dann fließen können, wenn der Marktwert zwischenzeitlich schwankt. Gold verursacht im Gegenteil Kosten: Zwischen dem Preis, zu dem ein Händler verkauft, und dem, zu dem er zurückkauft, liegt eine Spanne, und wer nicht zu Hause lagert, zahlt für die Verwahrung.

Zweitens schwankt der Goldpreis, und zwar auch in Euro. International wird Gold in US-Dollar gehandelt. Für Anleger im Euroraum wirken deshalb zwei Größen zugleich: der Goldpreis selbst und der Wechselkurs zwischen Dollar und Euro. Beide können sich gegenseitig verstärken oder ausgleichen. Die Vergangenheit kennt Phasen, in denen der Goldpreis über viele Jahre unter früheren Höchstständen blieb. Wer nahe einem solchen Höchststand gekauft hatte und in dieser Zeit verkaufen musste, realisierte einen Verlust.

Drittens ersetzt Gold weder eine Liquiditätsreserve auf dem Konto noch eine Altersvorsorge mit planbaren Zahlungen. Es kann neben diesen Bausteinen stehen, aber nicht an ihrer Stelle. Wie Edelmetalle in die Liquiditätsplanung eines Vermögens passen, behandelt der Beitrag über Liquidität und Sachwert.

Was Gold auszeichnet

Gold teilt mit anderen Sachwerten eine Eigenschaft, die es von Geldanlagen unterscheidet: Es ist niemandes Verbindlichkeit. Eine Anleihe ist das Zahlungsversprechen eines Schuldners, ein Bankguthaben eine Forderung gegen die Bank. Ein Barren dagegen hängt nicht davon ab, dass ein Dritter seine Pflichten erfüllt. Physisches Gold trägt deshalb kein Emittentenrisiko – also nicht das Risiko, dass der Herausgeber eines Wertpapiers zahlungsunfähig wird.

Dazu kommen Eigenschaften, die Gold über Jahrtausende zum Wertaufbewahrungsmittel gemacht haben. Es korrodiert nicht, lässt sich in genormter Reinheit herstellen und fein stückeln, und die vorhandene Menge wächst durch Bergbau nur langsam. In sehr unterschiedlichen Kulturen und Epochen wurde Gold als Wertspeicher akzeptiert. Bis 1971 konnten ausländische Zentralbanken US-Dollar zu einem festen Preis in Gold umtauschen, und Notenbanken halten bis heute Goldreserven.

Diese Geschichte erklärt das Vertrauen, das viele Menschen in Gold setzen. Eine Zusage für die Zukunft ist sie nicht. Dass Gold frühere Krisen überdauert hat, sagt nichts darüber aus, zu welchem Preis es zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt gehandelt wird. Physisches Gold hängt von keinem Schuldner ab – sein Preis aber bleibt ein Marktpreis.

Barren, Zertifikat oder ETC: Eigentum oder Forderung

Am Goldpreis teilhaben lässt sich auf mehreren Wegen, und die Unterschiede sind vor allem rechtlicher Natur. Wer einen Barren kauft, wird Eigentümer einer bestimmten Sache. Wer ein Goldzertifikat oder einen Gold-ETC kauft – ETC steht für Exchange Traded Commodity, ein börsengehandeltes Wertpapier auf einen Rohstoff –, erwirbt eine Schuldverschreibung. Er hat eine Forderung gegen den Herausgeber, deren Wert sich am Goldpreis bemisst.

  • Physischer Barren: Sie sind Eigentümer des Metalls. Sein Wert hängt nicht von der Zahlungsfähigkeit eines Dritten ab. Verwahrung und Versicherung organisieren Sie selbst oder über einen Dienstleister.

  • Goldzertifikat: Sie halten eine Forderung gegen die ausgebende Bank, die in der Regel nicht durch Gold besichert ist. Gerät die Bank in Schieflage, kann die Forderung ganz oder teilweise ausfallen.

  • Gold-ETC: Auch hier halten Sie eine Schuldverschreibung, meist besichert durch physisches Gold bei einer Verwahrstelle. Die Besicherung mindert das Emittentenrisiko, ändert aber nichts daran, dass Sie eine Forderung besitzen und kein bestimmtes Metall. Ob und zu welchen Bedingungen eine Auslieferung möglich ist, regeln die Produktbedingungen.

Wertpapiere auf Gold haben ihre Vorzüge: Sie lassen sich mit wenig Aufwand im Depot handeln, und eine Lagerfrage entsteht nicht. Wer Gold aber gerade wegen seiner Unabhängigkeit von Finanzinstituten hält, verfehlt mit ihnen den Kern der Sache. Auch steuerlich werden verbriefte Produkte je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt. Die folgenden Regeln betreffen physisches Gold.

Physisches Gold hängt von keinem Schuldner ab – sein Preis aber bleibt ein Marktpreis.

Was steuerlich gilt

Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit (§ 25c UStG). Als Anlagegold gelten Barren und Plättchen in einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln. Goldmünzen zählen dazu, wenn sie mindestens 900 Tausendstel Feingehalt haben, nach 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Wert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Bei Silber ist das anders: Dort fällt beim Kauf Umsatzsteuer an.

Für den Verkauf gilt die Regel für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, unterliegt ein Gewinn nach derzeitiger Rechtslage nicht der Einkommensteuer. Wer innerhalb eines Jahres verkauft, versteuert einen Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz. Dabei gilt eine Freigrenze: Beträgt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres weniger als 1.000 Euro, wird er nicht besteuert; wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verluste aus solchen Geschäften lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Damit sich die Haltedauer belegen lässt, gehören die Kaufbelege zu den Unterlagen, die Sie dauerhaft aufbewahren sollten.

Wie viel Gold – eine Frage des Einzelfalls

Pauschale Quoten, welcher Anteil eines Vermögens in Gold gehört, gibt es viele. Sie helfen wenig, weil sie die Ausgangslage ausblenden. Ob Gold eine kleine Beimischung ist oder ein größerer Baustein, hängt von Fragen ab, die sich nur individuell beantworten lassen:

  • Wie ist Ihr Vermögen heute zusammengesetzt, und welche Sachwerte bestehen bereits?

  • Wie lang ist Ihr Zeithorizont, und könnten Sie eine mehrjährige Schwächephase des Goldpreises aussitzen?

  • Welche Beträge brauchen Sie in absehbarer Zeit?

  • Ist Ihr Vermögen auf laufende Erträge angewiesen, die Gold nicht liefert?

  • Wie gehen Sie damit um, wenn ein Baustein deutlich an Wert verliert?

Im Zusammenspiel mit Immobilien entsteht ein Bild, in dem sich die Bausteine ergänzen. Die Immobilie kann laufende Mieteinnahmen bringen und bindet Kapital langfristig. Gold bringt keine Erträge, lässt sich aber in kleinen Einheiten veräußern und hängt von keinem Schuldner ab. Diese Unterschiede können eine Kombination sinnvoll machen – nicht die Erwartung, dass der Goldpreis steigt.

Wir verstehen physisches Gold als Ergänzung einer Sachwertstrategie, nicht als ihr Fundament. Wir arbeiten ausschließlich mit physischen Barren nach dem Standard der LBMA, des Verbands des Londoner Edelmetallmarkts, und begleiten von der Preisstellung über den Kauf bis zur Übergabe oder Einlagerung. Welche Rolle Gold in Ihrem Vermögen spielen kann, ordnen wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem Erstgespräch ein.

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